FAQ's zur Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Anforderungen zum Umgang mit festen und flüssigen Bioabfälle nach § 2a
Mit § 2a soll erreicht werden, dass Fremdstoffe nicht in die biologische Behandlung gelangen. Somit müssen Bioabfälle möglichst sortenrein bei den Anlagen angeliefert werden. Hinzu kommen Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung vor der Behandlung.
Wer ist für die Sortenreinheit von Bioabfällen verantwortlich?
Entsorgungsträger (örE), Erzeuger und Besitzer von Bioabfällen (§ 1 Abs. 2) müssen darauf hinwirken, dass bei der getrennten Sammlung, Aufbereitung und Behandlung von Bioabfällen die Kontrollwerte für Gesamtkunststoff (nach § 2a Abs. 3) so weit wie möglich unterschritten werden.
§ 3c Absatz 2
Bis zu welchen Kunststoffgehalten dürfen Bioabfälle abgegeben werden?
Bioabfälle dürfen zur Aufbereitung, Behandlung und Gemischherstellung nur abgegeben werden, wenn angenommen werden kann, dass diese die Kontrollwerte nach § 2a Abs. 3 einhalten oder eine Vereinbarung zur möglichen Fremdstoffentfrachtung bei Überschreitungen besteht.
§ 2a Absatz 1 und 2
Wie werden Fremdstoffbelastungen in Bioabfällen festgestellt?
Bei jeder Anlieferung von Bioabfällen muss eine Sichtkontrolle auf Fremdstoffe und insbesondere Kunststoffe durch den Aufbereiter, Behandler, Gemischhersteller erfolgen.
§ 2a Absatz 4
Wer führt die Sichtkontrolle durch?
Die BioAbfV macht keine Vorgabe dazu, wer die Sichtkontrolle durchführen soll. Somit können diese von Personen, die mit der Annahme befasst und in der Beurteilung der Fremdstoffanteile geübt sind, wie z. B. Radladerfahrer, vorgenommen werden.
Wie werden Sichtkontrollen durchgeführt?
Die Sichtkontrolle erfolgt bei jeder einzelnen Anlieferung. Der Verordnungsgeber macht keine Angaben dazu, wie diese zu erfolgen hat. Weitere Ausführungen werden in der Methodenbeschreibung Sichtkontrolle der BGK gemacht.
Feste Bioabfälle (z. B. Anlieferung Grün- und Biogut)
Bei Sichtkontrollen handelt es sich i. d. R. um eine optische Einschätzung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin anhand ihrer Erfahrungen. Zur Umsetzung der Sichtkontrolle hat die BGK eine Vorgehensweise beschrieben.
Flüssige Bioabfälle
Die Sichtkontrolle flüssiger Abfälle (Leitfaden Sichtkontrolle) kann so erfolgen, dass eine repräsentative Probe aus dem angelieferten Material über ein 2 mm Sieb geschüttet, optisch geprüft und das Ergebnis anschließend als Foto dokumentiert wird.
§ 2a Absatz 4 Satz 4