Was tun, wenn die Anforderungen der Düngeverordnung nicht erfüllt werden können? Wenn keine Zeit ist, die Aufzeichnungen nach Stoffstrombilanzverordnung zu erstellen oder wenn man nicht sicher ist, ob die Kennzeichnung des Gärproduktes nach Düngemittelverordnung ordnungsgemäß erfolgt ist? Um in solchen Situationen die Mitglieder des Fachverband Biogas e.V. unterstützen zu können, bietet die Fachverband Biogas Service GmbH Düngeberatungen an.

Damit Betreiber bei den zahlreichen rechtlichen Regelwerken den Überblick behalten, welche Anforderungen im Hinblick auf die individuellen Betriebsstruktur zu berücksichtigen sind, bietet die Fachverband Biogas Service GmbH Düngeberatungen an, die genau auf die Anforderungen der Biogasbranche zugeschnitten sind.

Dabei stehen die rechtlichen Gegebenheiten im Vordergrund und der Fokus liegt auf den folgenden Gesetzen und Verordnungen:

  • Düngegesetz und -verordnung, inklusive Düngebedarfsermittlung
  • Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung
  • Düngemittelverordnung
  • Stoffstrombilanzverordnung
  • Bioabfallverordnung